Elektro Fahrkran JMG
Tragkraft 3200 kg
Hubhöhe 5700 mm
Ausladung 3800 mm
Wenderadius 2150 mm
Auslegerwinkel -15° - +60°
Mietpreise im Überblick:
1-6 Tage CHF 220.-/Tag
min. 7 Tage CHF 132.-/Tag
min. 1 Monat CHF 3400.-/Monat
Maschine CHF 120.-/Stunde
Maschinist CHF 95.-/Stunde
Einführungspauschale CHF 200.-*
* Instuktionen sind notwendig!
Bemerkungen
- Unsere Geräte dürfen nur von geschulten Personen bedient werden, welche auch im Besitze der jeweiligen Prüfung sind
- Zubehör wird nicht einzeln vermietet
- Je nach Zubehör ist eine andere Ausbildung resp. Prüfung notwendig
Konditionen (Kurzinformationen)
Die Mietpreise:
- Verstehen sich exkl. MwSt.
- Gelten pro Kalendertag
- Schliessen eine Maschinenbruchversicherung ein
- Enthalten sämtliche Reparatur- und -Servicekosten
Ausgeschlossen von den Mietpreisen sind:
- Kosten für Transport
- Betriebsstoffe
- Reifenersatz und Reparaturen die durch unsachgemässe Bedienung der Geräte verursacht wurde
Allgemeines
Der Vermieter ist berechtigt, alle Rechte, die sich aus diesem Vertrag ergeben, an einen Dritten abzutreten. Mündliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
Soweit in diesem Mietvertrag nichts Besonderes vereinbart ist, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechtes.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters.
Mietobjekt
Das vermietete Gerät, einschliesslich Zubehör, bleibt während der Dauer der Mietzeit uneingeschränktes und unveräusserliches Eigentum des Vermieters.
Der Vermieter überlässt dem Mieter die in den Lieferungsunterlagen bezeichneten Geräte zur Benützung auf Schweizer Zollgebiet.
Bei Verschiebung des Mietobjektes von einem Standort zum anderen ist der Vermieter sofort schriftlich zu benachrichtigen.
Der vereinbarte Mietpreis gilt für die vereinbarte Mietdauer bei einem einschichtigen Betrieb von max. 8 Stunden pro Tag. Mieteinsätze während Sonn- und Feiertage, Mehrschichtbetriebe müssen vorher schriftlich zugestimmt werden. Für Mehrstunden, Einsätze an Sonn- und Feiertagen und/oder Mehrschichtbetriebe werden zusätzlich 20% vom Tagestarif verrechnet.
Für Tunnel- und andere Spezialarbeiten muss vorher die schriftliche Zustimmung des Vermieters eingeholt werden. Für spezielle Einsätze gelten andere Miettarife!
Soweit der Mieter nicht binnen 3 Tagen seit der Übernahme des Gerätes schriftlich reklamiert hat, gilt als festgestellt, dass er die Mietsache in ordnungsgemässem Zustand erhalten hat.
Eine Überlassung des gemieteten Gerätes an einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig.
Die Haftung des Vermieters für einen Schaden, welcher unmittelbar oder mittelbar durch Versagen oder Ausfall des Gerätes verursacht wird, ist ausgeschlossen.
Der Mieter verpflichtet sich, das Gerät zu pflegen und die anfallenden normalen Unterhaltsarbeiten sachgemäss auszuführen. Kosten, die durch unsachgemässe Behandlung entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Für Reparaturen grösseren Umfanges ist der Vermieter zu verständigen.
Der Mieter trägt alle Gebühren, Beiträge, Steuern und sonstigen Abgaben, welche aufgrund der Miete, des Besitzes und des Gebrauches erhoben werden.
Der Mieter wird bei Übernahme des Gerätes über dessen Handhabung instruiert. Betriebs-und Wartungsvorschriften des Vermieters sind strikte einzuhalten.
Der Mieter verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass mit den gemieteten Geräten nur entsprechend ausgebildetes Personal arbeitet (jeweilige Kategorie und Zusatzausbildungen müssen zwingend vorhanden sein und nachgewiesen werden).
Geräte ohne Strassenzulassung und Nummernschild dürfen nicht auf öffentlichen Strassen und Plätzen bewegt werden. Für daraus entstehende Schäden und Schadenersatzforderungen, z.B. aus Unfällen und anderem, haftet der Mieter vollumfänglich.
Versicherung/Haftung
Der Mieter verpflichtet sich, das Gerät in die Betriebshaftpflichtversicherung einzubeziehen.
Das vermietete Gerät inkl. Zubehör sind gegen Maschinenbruch versichert mit einem Selbstbehalt von Fr. 2’000.-.
Die Haftung des Vermieters für einen Schaden, welcher unmittelbar oder mittelbar durch Versagen oder Ausfall des Gerätes verursacht wird, ist ausgeschlossen.
Die Gefahr des Verlustes, Diebstahls, der Beschädigung, der Vernichtung, des vorzeitigen Verschleisses, des zufälligen Unterganges und eines vorübergehenden Ausfalles trägt die Mieterin, deren Verpflichtung zur Fortzahlung der vereinbarten Mietraten durch derartige Ereignisse nicht berührt wird. In diesen Fällen hat der Mieter den Vermieter unverzüglich schriftlich zu verständigen.
Miete
Die Mietzeit beginnt mit dem Versand des Gerätes ab Betrieb des Vermieters und endet mit dem Wiedereingangstag in dessen Betrieb. Die Kosten für die Hin- und Rückfahrt, die Verpackung und die Transportversicherung gehen zu Lasten des Mieters.
Das Gerät wird durch den Vermieter mit aufgefülltem Treibstofftank übergeben. Bei der Rückgabe muss der Treibstofftank ebenfalls wieder aufgefüllt sein, ansonsten wird die fehlende Treibstoffmenge in Rechnung gestellt.
Reinigung/Unterhalt
Stellt der Vermieter nach Beendigung der Mietzeit und Rückgabe des Gerätes Mängel fest, kann er diese noch auf Kosten des Mieters beheben lassen, sofern sie nicht durch normalen Gebrauch bei ordnungsgemässer Pflege entstanden sind. Der Mieter verpflichtet sich, das Gerät in gereinigtem Zustand dem Vermieter zurückzugeben.
Die Reinigung und Instandstellung erfolgt auf Kosten des Mieters.
Bei speziellen Anwendungen, wie Maler-, Schweiss- oder Reinigungsarbeiten mit säurehaltigen Lösungen, muss das Gerät zum Schutz abgedeckt werden. Zusätzliche Reinigungsarbeiten werden in Rechnung gestellt. Arbeiten mit Spritzbeton oder Sandstrahlen sind nicht gestattet.
Der Mieter verpflichtet sich, das Gerät zu pflegen und die anfallenden normalen Unterhaltsarbeiten sachgemäss auszuführen. Kosten, die durch unsachgemässe Behandlung entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Für Reparaturen grösseren Umfanges ist der Vermieter zu verständigen.
Zahlung/Preise
Kommt der Mieter mit der Zahlung einer monatlichen Miete in Verzug, so ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag aufzulösen und das Gerät gegen die Gebühr der Transportkosten abzuholen. Der Mieter ist zur Weiterzahlung der Miete bis zum Ende der ursprünglich vereinbarten Mietzeit verpflichtet, soweit es dem Vermieter nicht gelingt, das Gerät anderweitig zu vermieten. Für verfallenen Mietzins ist ein Verzugszins von 6% zu bezahlen.
Alle Preise verstehen sich in CHF und exkl. Mehrwertsteuer (MwSt.)